Wahlen zum Kammervorstand
Am 30. April 2018 endet die Amtszeit der Vorstandsmitglieder Henrik M. Andresen, Sandra Bernert, Dr. Ellen Braun, Dr. Manfred G. Bullinger, Michael Herden, Jan H. Kern, Otmar Kury, Andrea Meyer, Dr. iur. h.c. Gerhard Strate, Dr. Jörgen Tielmann, Gerd Uecker, Dr. Irmela Vogel und Dr. Henning von Wedel.
Damit stehen für 13 Vorstandsplätze Neuwahlen mit einer Amtszeit von vier Jahren an.
Die Kollegen Dr. Bullinger, Kern, Kury und Dr. von Wedel stellen sich nicht zur Wiederwahl.
Gemäß § 64 BRAO iVm § 1 der Geschäftsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer sind 14 Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen. Neun von ihnen sind bereits Mitglied des Kammervorstands und treten zur Wiederwahl an. Sie finden nachstehend eine Auflistung der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge, jeweils mit einer kurzen Selbstdarstellung.
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in der Kammerversammlung die Gelegenheit erhalten, sich vor der Wahl kurz vorzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit 2010 bin ich als Rechtsanwalt in Hamburg tätig, seit 2015 als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im IT- und Datenschutzrecht. Vor zwei Jahren bin ich erstmals in den Kammervorstand
gewählt worden. In dieser ehrenamtlichen Tätigkeit bin ich jeweils Mitglied in der Geldwäsche-, Beschwerde- und Syndikuszulassungsabteilung. Zudem arbeite ich in der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwaltskammer zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz mit.
Aufgrund der zunehmenden Einflussnahme von staatlicher Aufsicht und Kontrolle halte ich die anwaltliche Selbstverwaltung für ein unabdingbares Korrektiv.
Gerne möchte ich daher meine bisher gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen weiterhin aktiv in die Vorstandsarbeit einbringen, um die aktuellen Herausforderungen für die anwaltliche Selbstverwaltung aus der bevorstehenden Datenschutzgrundverordnung sowie dem Geldwäschegesetz aktiv mit zu gestalten.

Ich bin seit 1998 als Rechtsanwältin in Hamburg zugelassen und Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV).
Ich bin verheiratet und habe eine achtjährige Tochter. Seit 2003 bin ich Partnerin der Rechtsanwaltssozietät Schwemer Titz & Tötter.
Die Kanzlei mit 13 Berufsträgern ist als mittelständische Wirtschaftskanzlei mit über 30-jähriger Geschichte mit den Schwerpunkten im Bereich des Insolvenzrechts, des Zwangsverwaltungsrechts sowie des Immobilienrechts befasst und darüber hinaus im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig. Ich bin überwiegend im Zwangsverwaltungs- und Immobilienrecht tätig und werde selbst als Zwangsverwalterin, Sachverständige für die Grundstücksbewertung, Sequester und Berufsverfahrenspflegerin bestellt. Daneben bin ich insbesondere in immobilienrechtlichen Fragestellungen beratend und forensisch für Gläubiger und Schuldner tätig.
Das Privileg der anwaltlichen Selbstverwaltung, deren Umsetzung sowie die Einheit der Anwaltschaft, sind mir wichtig. Ich arbeite daher seit 2014 als Mitglied im Kammervorstand mit, um für die Erhaltung unserer Selbstverwaltung als maßgebliches Merkmal der Unabhängigkeit der Anwaltschaft meinen Beitrag zu leisten. Gern möchte ich die unterschiedlichen Interessen unter uns Kolleginnen und Kollegen weiterhin ausgewogen vertreten und daher meine Arbeit im Kammervorstand fortsetzen.

Das Vertrauen der Hamburger Rechtsanwälte hat mich bereits zweimal in den Vorstand der HansRAK getragen. Der versammelte Sachverstand und die Leidenschaft der Vorstandskollegen für unseren Berufsstand beeindrucken mich immer wieder und haben mich darin bestärkt, ein weiteres Mal zu kandidieren.
Meine Leidenschaft gilt den internationalen Berufsrechtsfragen und der Verständigung mit ausländischen Kammern, wofür die HansRAK in besonderer Weise steht, ebenso wie der gemeinsamen Arbeit im Vorstand, den Beschwerde- und Zulassungsabteilungen.
Als Partnerin einer der internationalen Kanzleien bin ich davon überzeugt, dass wir zur Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft an der Seite der anderen Kanzleien, Einzelanwälte und Syndici unseren Beitrag leisten sollten. Seit über 20 Jahren bin ich als Anwältin im Kartellrecht tätig, das sich in dieser Zeit rasant entwickelt hat. Ich verdanke ihm eine breite Beschäftigung mit Fragen des Zivil-, Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrechts, in der Beratung meiner Mandanten, der Verhandlung mit Behörden und der Vertretung vor Gerichten.
Privat bin ich verheiratet und lebe und praktiziere mit großer Begeisterung im schönen Hamburg. Ich würde mich sehr freuen, meine Zeit und Kraft an der Seite der alten und neuen Vorstandskollegen ein weiteres Mal für die Hamburger Anwälte einzusetzen. Daher meine Kandidatur - ich danke für Ihr Vertrauen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
direkt nach meinem Studium in Hamburg habe ich meine Kanzlei 1985 im urbanen Stadtteil Eimsbüttel gegründet. Seit Februar 2001 bin ich Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Individual- sowie im kollektiven Arbeitsrecht. Unter anderem werden von mir langjährig sehr engagiert mehrere
Betriebsräte namhafter Hamburger Unternehmen im Krankenhausbereich und im Umweltschutzbereich vertreten. Mit der 33-jährigen Berufserfahrung in meiner Kanzlei möchte ich insbesondere jenseits der Großkanzleien die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Anwälte in der Kammer unterstützen und stärken. Seit nunmehr 2 Jahren bin ich im Vorstand der Kammer tätig und habe diese Aufgabe mit Freude und Engagement wahrgenommen. Dieser Zeitraum der Tätigkeit ist aus meiner Sicht zu kurz bemessen, um nachhaltig Wirkungen zu erzielen. Ich habe mich daher entschlossen erneut zu kandidieren.
In meiner Freizeit treibe ich begeistert Sport in Form von Jogging und dem Golfspiel. Genau so leidenschaftlich möchte ich meine Kraft weiterhin für die Vorstandsarbeit in der Kammer einsetzen und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir erneut Ihr Vertrauen schenken könnten.
Im Übrigen erhalten Sie einen guten Einblick zu meiner Person über unsere Homepage.

Mein Name ist Andrea Meyer, ich bin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und in der Kanzlei Johannsen in den Bereichen Transport- und Versicherungsrecht tätig. Ich bin verheiratet und Mutter eines Sohnes.
Seit 2005 bin ich Mitglied des Kammervorstands. Zu den Schwerpunkten meiner Kammerarbeit gehören neben dem Erstellen von Gebührengutachten Themen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten. Aus gegebenem Anlass steht dabei zunehmend die Gewinnung neuer Auszubildender im Vordergrund. Für diese Themen würde ich mich sehr gerne weiterhin einsetzen.

Ich wurde in Wimbledon geboren und bin in Brüssel aufgewachsen, bin 48 Jahre alt, verheiratet und habe einen elfjährigen Sohn.
Nach meiner Juristenausbildung in Hamburg, Aixen-Provence und Paris war ich die ersten Jahre ausschließlich als französischer Rechtsanwalt (Avocat) in Paris
zugelassen und vorwiegend forensisch tätig.
Meine (weitere) Zulassung in Hamburg habe ich 2005 erworben, als meine Frau und ich aus persönlichen Gründen hierhergezogen sind. In Hamburg war ich von Beginn an in verschiedenen Bürogemeinschaften als Einzelanwalt tätig. Aufgrund meines Hintergrundes haben meine Mandate häufig einen internationalen – oft französischsprachigen – Bezug. Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen in den Bereichen privates Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechts-
schutz und deutsch-französisches Erb- und Immobilienrecht.
Ich möchte in den Vorstand vor allem meine Erfahrung als Einzelanwalt mit starker internationaler Ausrichtung einbringen. Besonders am Herzen liegen mir die rechtsstaatliche Verantwortung der Anwaltschaft, der Austausch mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen und, ganz grundsätzlich, die Fragen der Zukunft unseres Berufs unter dem Einfluss der Digitalisierung.

Ich bin in Hamburg geboren und werde zum Zeitpunkt der Vorstandswahlen 49 Jahre alt sein. Zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde ich im Jahr 1997, im Jahr 2002 habe ich mich in Hamburg mit eigener Kanzlei selbständig gemacht.
Seit 2004 bin ich Fachanwalt für Strafrecht. Meine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte sind Erbrecht und Straßenverkehrsrecht. Soweit ich es fachlich verantworten kann, mache ich auch gerne Ausflüge in andere Rechtsgebiete, wenn Spezialprobleme hierfür Anlass geben. Zwischen 2004 und 2010 war ich bereits einmal Mitglied des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, zuletzt tätig in der Beschwerdeabteilung I unter dem Vorsitz des geschätzten Kollegen Dr. Henning von Wedel.
Gerade wegen des steigenden Wettbewerbsdrucks innerhalb der Anwaltschaft und der zunehmenden Konkurrenz von außerhalb bin fest davon überzeugt, dass die anwaltliche Selbstverwaltung gestärkt werden muss. Wer sollte Rechtsanwälte besser beurteilen können als Rechtsanwälte?
Im Privatleben bin ich Vater einer minderjährigen Tochter, deren juristische Neigung sich noch nicht absehen lässt. Noch besteht Hoffnung in alle Richtungen. Ich habe ein Faible insbesondere für die Bildenden Künste und die Literatur, und bin leidgeprüfter Anhänger eines ortsansässigen Fußballvereins.

Ich bin 73 Jahre alt und seit 46 Jahren als Anwalt tätig, überwiegend im wirtschaftsrechtlichen Bereich. 24 Jahre war ich Partner einer Großsozietät, aus der ich 1999 mit 55 Jahren ausgeschieden bin. Seitdem bin ich zunächst als Einzelanwalt tätig gewesen und inzwischen in einer kleineren Kanzlei mit 3 Partnern und 4 Mitarbeitern anwaltlich tätig. Diese anwaltliche Tätigkeit und dazu eine recht umfangreiche Schiedsgerichts-Tätigkeit begeistern mich. Jetzt möchte ich meine Aktivität und Kraft auch der Anwaltskammer zur Verfügung stellen. Ich finde die Aufgaben der Kammer als Selbstverwaltung wertvoll und wichtig. Von den Aufgaben, die im Vorstand anfallen, interessieren mich besonders:
- Vermittlung zwischen Mitgliedern der Kammer untereinander und zwischen
Kammermitgliedern und deren Auftraggebern (und damit verbunden Schlichtungstätigkeit);
- Arbeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu Schutze erstklassiger
Rechtsberatung.

Als mittlerweile dienstältestes Mitglied im Kammervorstand könnte ich eigentlich diesen Dienst quittieren. Ich tue es jedoch nicht. Für die Selbstverwaltung einer freien Anwaltschaft ist es wichtig, dass ihr Leitungsgremium – der Vorstand – Kontinuität bewahrt, und zwar sowohl in der gleichmäßigen Ausübung der Berufsaufsicht als auch in der justizpolitisch klaren Positionierung auf den freiheitlichen Rechtsstaat. Ein Selbstverwaltungsgremium ist nicht davor gefeit, dass Routinen sich einschleifen und vorschnelle Antworten bevorzugt werden. Es ist deshalb wichtig, dass dem Kammervorstand auch erfahrene Kollegen angehören, die dies vermeiden helfen.

Dr. Jörgen Tielmann, 48, verheiratet, 3 Kinder, seit 1998 als Anwalt in Hamburg zugelassen; Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht; seit 2006 Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zuvor habe ich auch die anwaltliche Arbeit in kleineren Einheiten kennengelernt. Seit 2014 bin ich Mitglied des Kammervorstands. Die anwaltliche Selbstverwaltung, deren unkomplizierte mitgliedernahe Umsetzung, ein positives Ansehen der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit und die Einheit der Anwaltschaft sind mir ein großes Anliegen.
Mein Bemühen ist es, die unterschiedlichen Interessen aller Kolleginnen und Kollegen ausgewogen zu berücksichtigen.

Ich bin seit 1985 zugelassener Rechtsanwalt in Hamburg. Ich bin in einer Praxis mit mittlerweile 14 Kolleginnen und Kollegen tätig, die sich ausschließlich mit
dem Erb- und Familienrecht beschäftigt. Ich war Vorsitzender des Hamburgischen Anwaltvereins und bin noch immer Mitglied im dortigen Vorstand. Zurzeit bin
ich Mitglied des Präsidiums der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und dort „Schriftführer“.
Darüber hinaus gehöre ich dem Vorstand Deutschen Anwaltvereins (DAV) an. Mein wesentliches Interesse liegt daran, die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Anwaltschaft zu stärken. Ich fühle mich als Bindeglied zwischen dem HAV und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Ich stehe gern für eine weitere Amtszeit zur Verfügung würde mich freuen, wenn Sie mir erneut Ihr Vertrauen aussprechen würden.

Mein Name ist Irmela Vogel, ich bin seit 2003 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig und Fachanwältin für Strafrecht. Vor meiner Selbständigkeit als Rechtsanwältin war ich für einige Jahre in international tätigen Unternehmen beschäftigt. Ich arbeite in einer Bürogemeinschaft mit vier Kollegen/innen mit Schwerpunkt Strafrecht im Stellahaus.
Vor vier Jahren wurde ich in den Kammervorstand gewählt. Zu meinem Aufgabenbereich gehört die Arbeit in einer Beschwerdeabteilung, der ich inzwischen vorsitze. In den vier Jahren meiner Tätigkeit im Kammervorstand sind viele neue Aufgaben auf die Hanseatische Rechtsanwaltskammer zugekommen. Eine dieser Aufgaben betrifft die Umsetzung des neuen Geldwäschegesetzes. Mit dieser Thematik bin ich seit einigen Monaten in der Kammer in einer Arbeitsgruppe befasst. Die Umsetzung dieses Gesetzes stellt eine große Herausforderung dar und ich möchte gerne dazu beitragen, dass diese gut gelingt.

Selbstverwaltung ist nicht nur ein Recht, sondern auch Pflicht und ständige Herausforderung. Dem will ich mich gerne stellen. Die Hamburger Anwaltschaft ist sehr heterogen. Das soll und muss so bleiben. Neben dem klassischen Einzelanwalt als Generalist oder Spezialist stehen Büros regionaler, nationaler und internationaler Sozietäten und – mit stark steigender Tendenz – hochspezialisierte Boutiquen. Alle brauchen adäquate Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten – für die Mandanten. Diese Räume zu schaffen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kammer.
Die Rechtsberatung befindet sich im Strukturwandel: Neben klassischer Prozessvertretung ist die juristische Projektbegleitung auf dem Vormarsch. Digitale Produkte („Legal Tech“) verändern die Rechtsberatung. Diese Entwicklung müssen wir aktiv annehmen. Ansonsten wird die IT-Branche unser Wettbewerber. Daraus entstehen Chancen für neue Kooperationen.
Meine Ziele: Freiräume für die „bunte“ Hamburger Anwaltschaft erhalten, den Weg für eine neue, auch digitale Rechtsberatung ebnen, projektbezogene Kooperation von Kammermitgliedern und anderen Freiberuflern stärken.
1989 Syndicusanwalt in Hamburg, 1997 Partner einer überregionalen Sozietät, bis 2012 internationaler Partner einer US-Kanzlei, seit 2013 Partner einer unabhängigen, nationalen Sozietät Schwerpunkt: Öffentliches Recht (Umwelt- und Vergaberecht).

Dr. Sigrid Wienhues, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Partnerin der Sozietät GvW Graf von Westphalen.
Ich bin seit 21 Jahren als Rechtsanwältin tätig, seit 1999 in Hamburg.
Unsere anwaltliche Selbstverwaltungsorganisation ist mir wichtig. Darum übernehme ich gerne Verantwortung in diesem Bereich. Im Rahmen der
anwaltsbezogenen Ausbildung der Referendare und Fachanwaltskollegen bin ich bereits vielfach engagiert. Auf Vorstandsebene möchte ich meine Erfahrung aus den Rechtsbereichen einbringen, für die ich persönlich stehe:
Ich blicke auf 20 Jahre Praxis im Bereich Europarecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Der Einfluss des Europarechts auf Rechtsetzung und Rechtsausübung ist augenfällig. Ich persönlich möchte mich weiter aktiv für Europa und für das gegenseitige Verständnis von Rechtstaatlich-
keit in Europa einsetzen. Gleichzeitig liegt mir der Schutz der Verfahrensrechte und materiellen Rechtspositionen des Bürgers gegenüber der staatlichen Verwaltung besonders am Herzen.
Praktische Erfahrungen mit „Kammerwirklichkeit“ bringe ich aus meiner Tätigkeit für die Bundesrechtsanwaltskammer im Fachausschuss für Verwaltungsrecht mit. Sie erstreckt sich nicht nur auf Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren. Der Ausschuss ist auch beratend für die Ortskammern tätig bei Fragen rund um die berufsrechtlichen (Verwaltungs-) Verfahren.