- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
- Existenzgründungen
- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
- RDG
- Justizpolitische Themen
- Bundesrechtsanwalts- kammer-Hauptversammlung 2015
- Ausländische Aktivitäten
- Israel
- 1. Hamburger Rechtstag 2011
- 2. Hamburger Rechtstag 2013
- 3. Hamburger Rechtstag 2015
- 4. Hamburger Rechtstag 2017
- 5. Hamburger Rechtstag 2019
- 6. Hamburger Rechtstag 2023
EXISTENZGRÜNDUNGSBERATUNG
Die Geschäftsführer(innen) der Rechtsanwaltskammer beraten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei ihren Existenzgründungsvorhaben.
Zur Existenzgründungsberatung gehört auch die Abgabe fachlicher Stellungnahmen gegenüber der Arbeitsagentur gemäß § 57 SGB III, gegenüber der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg und gegebenenfalls gegenüber den finanzierenden Hausbanken. Die fachliche Stellungnahme gemäß § 57 SGB III ist für die Arbeitsagentur Entscheidungsgrundlage für die Zahlung von Überbrückungsgeld.
Auch kann zur Beratung ein Gespräch über die Konzeption der Kanzleigründung, insbesondere die zweckmäßigen Formen beruflicher Zusammenarbeit, die Bestimmung der Kanzleistrategie bzw. eines geeigneten Marktsegmentes und die berufsrechtlichen Vorgaben für Werbung / Marketing gehören.